Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Quickborn e.V. findest du hier .
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Auf dieser Seite finden Sie alle offiziellen Kontoverbindungen der DLRG Quickborn e. V.
Je nach Zweck – Spenden, Mitgliedsbeiträge, Schwimmkurse oder Jugendarbeit – stehen unterschiedliche Konten zur Verfügung. So stellen wir eine transparente, sichere und zweckgebundene Mittelverwendung sicher.
Dieses Konto ist unser zentrales Spendenkonto. Allgemeine Spenden und Förderbeiträge unterstützen direkt die ehrenamtliche Arbeit der DLRG Quickborn, insbesondere in den Bereichen Wasserrettung, Schwimmausbildung und Prävention.
Kontoinhaber:
DLRG Quickborn e. V.
Bank:
VR Bank in Holstein
IBAN:
DE31 2219 1405 0057 6068 20
BIC:
GENODEF1PIN
Das Konto der DLRG-Jugend Quickborn dient nicht nur der Finanzierung der Jugendarbeit, sondern auch der eigenständigen Mittelverwaltung.
Die DLRG-Jugend entscheidet selbstständig über die Verwendung ihrer Gelder, zum Beispiel für Ausbildungen, Veranstaltungen, Projekte, Freizeiten und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche.
Kontoinhaber:
DLRG Quickborn e. V. (DLRG-Jugend)
Bank:
Sparkasse Südholstein
IBAN:
DE31 2305 1030 0007 2106 10
BIC:
NOLADE21SHO
Über dieses Konto werden die laufenden Vereins- und Verwaltungsprozesse abgewickelt. Dazu gehören insbesondere der Einzug von Mitgliederbeiträgen, Schwimmkursgebühren sowie weitere organisatorische Zahlungsbewegungen des Vereins.
Kontoinhaber:
DLRG Quickborn e. V.
Bank:
BBBank
IBAN:
DE87 6609 0800 0007 4599 12
BIC:
GENODE61BBB
Bitte nutzen Sie für Überweisungen und Einzahlungen ausschließlich die auf dieser Seite aufgeführten offiziellen Konten der DLRG Quickborn e. V.
Spenden können wahlweise auf
das Spendenkonto der DLRG Quickborn oder
das Konto der DLRG-Jugend Quickborn
eingezahlt werden. Beide Konten dienen der Förderung unserer gemeinnützigen Arbeit.
Für die Zusendung einer Spendenquittung benötigen wir eine vollständige Postadresse.
Diese kann entweder
direkt im Verwendungszweck der Überweisung angegeben werden oder
per E-Mail an finanzen@quickborn.dlrg.de übermittelt werden.
Die DLRG Quickborn e. V. ist vom Finanzamt Itzehoe als gemeinnützig anerkannt.
Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.
Sie ist nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Die DLRG Quickborn e. V. fördert ausschließlich steuerbegünstigte, gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, insbesondere:
Förderung der Rettung aus Lebensgefahr
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 AO)
Alternativ zur klassischen Überweisung besteht die Möglichkeit, online zu spenden – bequem und sicher:
per Online-Spende über unsere Website
per PayPal
Weitere Informationen sowie den direkten Zugang zur Online-Spende finden Sie unter: www.quickborn.dlrg.de/spenden
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