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Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der DLRG Quickborn e.V. und der Jugendabteilung

 

Teilnahmevoraussetzungen

Für bestimmte Veranstaltungen bestehen Teilnahmevoraussetzungen, wie zum Beispiel ein Mindestalter oder eine ausreichende körperliche Fitness. Diese Teilnahmevoraussetzungen sind in den Ausschreibungsunterlagen der jeweiligen Veranstaltung genannt.

Teilnahmegebühr

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung kann eine Gebühr erhoben werden. Diese wird mit der Anmeldung fällig.
In den Ausschreibungsunterlagen ist vermerkt, auf welchem Wege die Teilnahmegebühr zu entrichten ist.

Zusage / Absage von Veranstaltungen

Anmeldungen werden, sobald die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein Platz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Rücktritt

Abmeldungen müssen grundsätzlich formlos schriftlich oder über die Online-Anmeldung vorgenommen werden. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung nach Ablauf des Anmeldeschlusses werden die vollen Teilnahmegebühren fällig.

Teilnahmebestätigung

Eine Teilnahmebestätigung wird nach Abschluss der Veranstaltung auf Wunsch erstellt und ausgehändigt.

Besondere Bedingungen für Schwimmkurse

Für die Schwimmkurse gelten zusätzliche besondere Bedingungen. Diese sind ausführlich auf den Seiten der Kursprogramme dargestellt und können dort auch als Elterninformation heruntergeladen werden.

Hinweis zu Bild- und Filmaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass während der Veranstaltung möglicherweise Bild- oder Filmaufnahmen gemacht werden. Wir verwenden diese Aufnahmen ausschließlich für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der DLRG e.V. und ihren Gliederungen und veröffentlichen diese beispielsweise auf unserer Homepage, in sozialen Medien, in unserer Mitgliederzeitschrift oder anderen Publikationen oder zeigen diese auf Veranstaltungen. Die Teilnehmer sind mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn Sie nicht spätestens bei Beginn der Veranstaltung oder des Lehrgangs schriftlich widersprochen haben.

Selbsterklärung zum Gesundheitszustand

Der Teilnehmer erklärt, dass ohne gesundheitliche Einschränkungen an der Veranstaltung  teilnehmen kann und verpflichtet sich jede bekannt gewordene Änderung des Gesundheitszustandes dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
Vorerkrankungen führen nicht zum Ausschluss von Kursen, sie dienen lediglich der Information des Veranstalters, die diese ausschließlich im Rahmen ihrer Tätigkeit verwenden und streng vertraulich behandeln.
Bitte tragen Sie entsprechende Vorerkrankungen bzw. alles was wir wissen sollten während der Anmeldung im Feld Bemerkungen ein.

Veranstaltungen der DLRG Quickborn e.V. Jugendabteilung

  1. Für die Dauer der Freizeitveranstaltung übertragen die Eltern dem Leiter der Veranstaltungen die Erziehungsberechtigung sowie die Weisungsberechtigung im Rahmen des (Jugendschutz-) Gesetzes über Ihr Kind.
  2.  Der Teilnehmer hat sich während der gesamten Veranstaltung an die Anweisungen der Aufsichtspersonen zu halten. Bei Zuwiderhandlung erlischt die Haftung des Vereins.
  3. Den Anordnungen der Leitung einer Veranstaltung ist von allen Teilnehmern auch von über 18-jährigen Teilnehmern Folge zu leisten.
  4. Sollte einem Teilnehmer etwas zustoßen (Krankheit, Unfall etc.), so übertragen die Eltern durch die Anmeldung zu der Veranstaltung für die Dauer der Aufsichtspflicht auch die entsprechende Fürsorge über Ihr Kind.
  5. Sollte das Verhalten eines Teilnehmers eine vorzeitige Heimfahrt zur Folge haben, so sind die damit zusätzlich entstandenen Kosten von diesem selbst oder den Erziehungsberechtigten zu tragen.
  6. Die Leitung ist für die Dauer der Veranstaltung berechtigt Wertgegenstände und Bargeld von Minderjährigen in Verwahrung zu nehmen.
  7. Die DLRG lehnt jegliche Haftung in Konfliktfällen ab, die durch einzelne Teilnehmer der Gruppen außerhalb der Aufsicht der Leitung entstehen. Für Handlungen der Teilnehmer oder einer Gruppe außerhalb der Aufsichtspflicht während einer Veranstaltung oder eines Ausflugs, die gegen das Gesetz verstoßen, kann die DLRG keine Haftung übernehmen.
  8. Teilnehmer einer Veranstaltung sind ohne das Einverständnis Dritter nicht berechtigt Ton, Bild oder Videoaufnahmen von diesen anzufertigen, zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Im Falle eines Verstoßes übernimmt die DLRG keine Haftung. Die Betreuer sind in diesem Fall zu sofortigen Konfiszierung und Löschung der Daten in Anwesenheit des Besitzers des elektronischen Gerätes berechtigt.
  9. Jeglicher Alkoholkonsum ist für die Teilnehmer strengstens verboten! Das Jugendschutzgesetz ist zwingend einzuhalten. In Ausnahmefällen, während ausdrücklich von der DLRG angekündigten Veranstaltungen, bedarf der Konsum von Alkohol in jedem Fall eine schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten im Vorfeld der Veranstaltung.

Sonstiges

Für während der Veranstaltung beschädigte, verloren gegangene oder entwendete Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Schlussbestimmungen

Andere Bestimmungen als die hier angegebenen gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.

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