Kontakt
Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Newsletter-Icon

Newsletter

Melde dich zu unserem Newsletter an!

Newsletter

Neue Prüfungsordnung Schwimmen und Rettungsschwimmen

Veröffentlicht: 08.02.2020
Autor: Kai Jacobsen

Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen in einer neuen Fassung, die einige Änderungen für die Durchführung und Prüfung von Schwimmkursen vorsieht.

Die Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen gilt als gemeinsamer Standard der im Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) zusammengeschlossenen schwimmsporttreibenden Verbände und der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK). Somit gelten die Vorgaben weiterhin auch für Schwimm- und Sportlehrer an den Schulen.

Im Fokus der Überarbeitung stand die Definition „sicheren Schwimmens“. Damit haben sich einige Anforderungen für das Anfänger- und Jugendschwimmen etwas verschärft. Insgesamt ist die neue Prüfungsordnung jedoch übersichtlicher geworden, unter anderem durch die Zusammenlegung der Prüfungsanforderungen für Kinder und Erwachsene. Es gibt zukünftig nur noch einen Deutschen Schwimmpass.

Die aktuellen Prüfungsbedingungen findet Ihr auch auf unserer Internetseite unter https://quickborn.dlrg.de/schwimmen/pruefungsbedingungen/

Die DLRG Quickborn wird ihre Ausbilder und Prüfer in den nächsten Wochen auf die neun Prüfungsanforderungen schulen und die inhaltliche Kursplanung darauf abstimmen. 

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.