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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Quickborn e.V. findest du hier .
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Die Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen gilt als gemeinsamer Standard der im Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) zusammengeschlossenen schwimmsporttreibenden Verbände und der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK). Somit gelten die Vorgaben weiterhin auch für Schwimm- und Sportlehrer an den Schulen.
Im Fokus der Überarbeitung stand die Definition „sicheren Schwimmens“. Damit haben sich einige Anforderungen für das Anfänger- und Jugendschwimmen etwas verschärft. Insgesamt ist die neue Prüfungsordnung jedoch übersichtlicher geworden, unter anderem durch die Zusammenlegung der Prüfungsanforderungen für Kinder und Erwachsene. Es gibt zukünftig nur noch einen Deutschen Schwimmpass.
Die aktuellen Prüfungsbedingungen findet Ihr auch auf unserer Internetseite unter https://quickborn.dlrg.de/schwimmen/pruefungsbedingungen/
Die DLRG Quickborn wird ihre Ausbilder und Prüfer in den nächsten Wochen auf die neun Prüfungsanforderungen schulen und die inhaltliche Kursplanung darauf abstimmen.
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