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Schwimmkursprogramm 2026

Die Anmeldung für die Schwimmkurse wird am 16. März 2026 ab 6 Uhr morgens für Mitglieder freigeschaltet, für Nichtmitglieder bieten wir die verbleibenden Plätze dann ab dem 23. März 2026 an.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online direkt über die Webseite. Mitglieder der DLRG Quickborn werden bevorzugt berücksichtigt. Möchten Sie Mitglied werden, dann können Sie das schon jetzt tun, die Beitrittserklärung finden Sie hier. Beitrittserklärungen berücksichtigen wir für die Phase 1 der Schwimmkursanmeldung bis zum 15. März 2026.

Alle Kurse starten in der Woche ab dem 11.05.2026.

Änderungen bleiben bis zum Start der Online-Anmeldung vorbehalten.

Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche

Kurs Tage Uhrzeit Kursdauer
Wassergewöhnung A MI 16:30 Uhr 30 Minuten
Anfänger A (Seepferdchen) MO / MI 17:00 / 17:15 Uhr 45 Minuten
Anfänger B (Seepferdchen) MO / DO 17:00 Uhr 45 Minuten
DSA Bronze A (Freischwimmer) DI / DO 17:00 Uhr 45 Minuten
DSA Bronze B (Freischwimmer) MO / DO 18:15 Uhr 45 Minuten
Kondition & Technik (Kids) DI 17:00 Uhr 45 Minuten
DSA Silber A MO / DI 17:45 Uhr 45 Minuten
DSA Silber B MO / MI 18:30 / 17:00 Uhr 45 Minuten
DSA Gold A MI / FR 18:15 Uhr 45 Minuten
DSA Gold B DI / DO 18:30 Uhr 45 Minuten
Schnorchel-Tauchabzeichen FR 18:00 Uhr 45 Minuten

Angebote für Erwachsene

Kurs Tage Uhrzeit Kursdauer
Kondition & Technik A (Erwachsene) DI 19:15 Uhr 45 Minuten
Kondition & Technik B (Erwachsene) MI 18:00 Uhr 45 Minuten
Aqua-Fitness MO 16:30 Uhr 45 Minuten
Schnorcheltauch-Abzeichen FR 18:00 Uhr 45 Minuten

Hinweise zu den Schwimmkursen

  • Die Kurse finden i.d.R. zweimal pro Woche statt.
  • Die Kurse finden grundsätzlich auch in den Sommerferien statt.
  • Treffen bzw. Kursbeginn ist vor dem DLRG-Raum im Freibad
  • Die Kurse enden nach dem Bestehen der Prüfung, bzw. nach Ablauf der Kursdauer.
  • Die Kursgebühren berechtigen NICHT zum Eintritt in das Freibad.
  • Weitere Informationen entnehmen Sie bitten den Elterninformationen.

Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Die Mitgliedschaft in der DLRG und die Teilnahme an Schwimmkursen kann über das Bildungs- und Teilhabepaket gefördert werden. "Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können," heißt es auf den Seiten der Bundesregierung.

In der Regel erhält die DLRG dafür vom Jobcenter oder einem anderen Kostenträger einen sogenannten Bildungsgutschein, den wir dann für die Mitgliedschaft und Schwimmkursteilnehme abrechnen.

Weitere Informationen und auch die Antragsformulare  finden Sie auf den  Internetseiten des Kreises Pinneberg.

 

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